Akte 
Sitzung 20. Oktober 1966
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/4, Vorlage Nr. ßOß

Ergebnis der Prüfung des Wasserwerkes und Entlastung für das Geschäftsjahr 1965

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Aufgrund der Prüfung des Wasserwerkes durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Koblenz, haben sich hinsichtlich der formellen und materiellen Ordnungs­mäßigkeit des Rechnungswesens keine wesentlichen Beanstandungen ergeben, so daß der Jahresabschluß per 31. 12. 1965 festge­stellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt wird.

Der ausgewiesene Neugewinn in Höhe von 11.131,74 DM wird zur Stärkung der Finanzkraft des Werkes der offenen Rücklage zuge­führt .

Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage Nr. 304

Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "In und auf der Bächel II"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Das Baugebiet wird umgrenzt:

Im Nordwesten im Bereich der Grundstücke Flur 31; Flurstücke 4259

4260, 4261, 4262, 4263 durch die nordwestliche Be­grenzung der städt. Wegeparzelle Flur 31, Flurstück

3947 ;

im Südwesten

im Südosten

durch die nordöstliche Begrenzung der städt. Wege­parzelle Flur 30 Flurstücke 5939 und zwar vom Schnittpunkt dieser Grenze mit der vorstehend ange­führten nordwestlichen Begrenzung des Baugebietes bis zum südlichsten Eckpunkt der städt. Graben­parzelle Flur 31! Flurstück 5953/1!

von dem erwähnten Eckpunkt aus durch die südöstliche Begrenzung der städt. Grabenparzelle Flur 311 Flur­stücke 5953/1 und 5953/2. Von dort durch eine Ver­bindungslinie durch einen Teil des Grundstückes Flur 31, Flurstück 4228/1 und 5953/6 zu dem westlich­sten Eckpunkt des Grundstückes Flur 50, Flurstück 5/3

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