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Beschluß zu Punkt 1/4, Vorlage Nr. ßOß
Ergebnis der Prüfung des Wasserwerkes und Entlastung für das Geschäftsjahr 1965
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Aufgrund der Prüfung des Wasserwerkes durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Koblenz, haben sich hinsichtlich der formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens keine wesentlichen Beanstandungen ergeben, so daß der Jahresabschluß per 31. 12. 1965 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt wird.
Der ausgewiesene Neugewinn in Höhe von 11.131,74 DM wird zur Stärkung der Finanzkraft des Werkes der offenen Rücklage zugeführt .
Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage Nr. 304
Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "In und auf der Bächel II"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Das Baugebiet wird umgrenzt:
Im Nordwesten im Bereich der Grundstücke Flur 31; Flurstücke 4259
4260, 4261, 4262, 4263 durch die nordwestliche Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 31, Flurstück
3947 ;
im Südwesten
im Südosten
durch die nordöstliche Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 30 Flurstücke 5939 und zwar vom Schnittpunkt dieser Grenze mit der vorstehend angeführten nordwestlichen Begrenzung des Baugebietes bis zum südlichsten Eckpunkt der städt. Grabenparzelle Flur 31! Flurstück 5953/1!
von dem erwähnten Eckpunkt aus durch die südöstliche Begrenzung der städt. Grabenparzelle Flur 311 Flurstücke 5953/1 und 5953/2. Von dort durch eine Verbindungslinie durch einen Teil des Grundstückes Flur 31, Flurstück 4228/1 und 5953/6 zu dem westlichsten Eckpunkt des Grundstückes Flur 50, Flurstück 5/3
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