Akte 
Sitzung 07. Juli 1966
Entstehung
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Besch1u ß zu Punkt 11/1, Vorlage Nr. 274

Errichtung eines Bauvorhabens im Baugebiet "Alberthöhe"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat gibt zu der Erteilung der Bauausnahmegenehmi­gung für die Errichtung einer Parküberdachung auf dem Grundstück Flur 17, Flurstück 3220 seine Zustimmung. Die Baugenehmigung soll auf jederzeitigen Widerruf erteilt werden.

Außerdem erteilt der Stadtrat Befreiung vom § 2 der Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre Nr. 1 vom 19. 1. 1966, da das Grundstück auch im Bereich des geplan­ten ßaugebietes "Altstadtsanierung" liegt.

Bauherr ist die Firma Jacob Böckling KG, Inhaber Wilhelm Ratz, Montabaur.

Ratsmitglied Kunkler nimmt an der Beratung und Beschluß­fassung über diese Vorlage nicht teil wegen Sonderinteresse gem.§ 40 GO.

Beschluß zu Punkt 11/2, Vorlage Nr. 275

Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das geplante Baugebiet "Attstadtsanierung"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Da es sich bei den Umbauarbeiten am Hause Kadesch in der Kirchstraße um Arbeiten handelt, welche nur eine ganz geringe Wertsteigerung bringen, erteilt der Stadtrat Befreiung von § 2 der Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre Nr. 1 vom 19.'1. 1966. Das Grund­stück liegt im Bereich des geplanten Baugebietes "Altstadtsanierung".

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