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Besch1u ß zu Punkt 11/1, Vorlage Nr. 274
Errichtung eines Bauvorhabens im Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zu der Erteilung der Bauausnahmegenehmigung für die Errichtung einer Parküberdachung auf dem Grundstück Flur 17, Flurstück 3220 seine Zustimmung. Die Baugenehmigung soll auf jederzeitigen Widerruf erteilt werden.
Außerdem erteilt der Stadtrat Befreiung vom § 2 der Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre Nr. 1 vom 19. 1. 1966, da das Grundstück auch im Bereich des geplanten ßaugebietes "Altstadtsanierung" liegt.
Bauherr ist die Firma Jacob Böckling KG, Inhaber Wilhelm Ratz, Montabaur.
Ratsmitglied Kunkler nimmt an der Beratung und Beschlußfassung über diese Vorlage nicht teil wegen Sonderinteresse gem.§ 40 GO.
Beschluß zu Punkt 11/2, Vorlage Nr. 275
Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das geplante Baugebiet "Attstadtsanierung"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Da es sich bei den Umbauarbeiten am Hause Kadesch in der Kirchstraße um Arbeiten handelt, welche nur eine ganz geringe Wertsteigerung bringen, erteilt der Stadtrat Befreiung von § 2 der Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre Nr. 1 vom 19.'1. 1966. Das Grundstück liegt im Bereich des geplanten Baugebietes "Altstadtsanierung".
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