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m 13er Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Albert- höhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 24, Flurstücke 3735 und 3737.
Außerdem sollen folgende bauliche Auflagen in den Bauschein aufgenommen werden:
1. ) Der Sockel des Wohnhauses muß 60 cm über der Straßen
oberkante der Dillstraße liegen.
2. ) Nach Aushub der Baugrube ist eine Abnahme durch das
Kreisbauamt vorzunehmen.
Bauherr ist Herr Willi Hain, Montabaur.
Beschluß zu Punkt 11/1, Vorlage Nr. 273
Errichtung eines Bauvorhabens im Baugebiet "Alberthöhe".
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Nachdem die Eigentümerin des Grundstückes Flur 18 Flurstück 222/3112 zu Gunsten der Stadt Montabaur im Grundbuch von Montabaur eine Grundschuld hat eintragen lassen, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Anbaues an der Schreinerwerkstatt sowie einer Garage.
Außerdem erteilt der Stadtrat Befreiung vom § 2 der Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre Nr. 1 vom 19. 1. 1966, da das Grundstück auch im Bereich des geplanten Baugebietes "Altstadtsanierung" liegt. *
Bauherr ist Herr Schreinermeister Alfred Lenaif, Montabaur.
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