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seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 23, Flurstücke 3700 und 3701.
Bauherr ist Herr Horst Latacz aus Montabaur.
Beschluß zu Vorlage Nr. 234
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Albert- höhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung des Grundstückes Flur 26, Flurstück 4478/1. Bauherr ist die Koblenzer-Elektrizitäts- und Verkehrs-AG.
Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 235
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung fm vorgesehenen Baugebiet "Große Alberthöhe III"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Entwurf des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe III" vorgesehenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat saine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die teilweise Bebauung der jetzigen Grundstücke Flur 38, Flurstücke 4532 und 4533.
Bauherr ist der Schlossermeister Stefan Girmann aus Montabaur.
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