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Zu Punkt 11/5
Anträge auf Erteilung von Bauausnahmegenehmigungen im Baugebiet "Alberthöhe"
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Beschluß zu Vorlage Nr. 231
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bebauung des Grundstückes Flur 38, Flurstück 4484/3.
Bauherr ist Herr Dr. Mühlberg aus Montabaur.
Beschluß zu Vorlage Nr. 232 \
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 24, Flurstücke 3777 und 3778.
Bauherr ist Herr Manfred Meurer aus Montabaur.
Beschluß zu Vorlage Nr. 233
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat
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