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Beschluß zu Punkt 11/7, Vorlage Nr. 236
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im
Außenbereich der Stadt
Der Stadtrat faßt bei 14 Stimmen für den Antrag und 1
Gegenstimme folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß
1. der Blockhausanbau des geplanten Bauvorhabens abweichend von den eingereichten Plänen um ca. 0,80 m tiefer angesetzt ,
2. die Windfangüberdeckung in Anpassung an das vorhandene Fachgebäude in der laut Zeichnung vom 12. 3. 1966 dargestellten Form ausgeführt,
3. der gesamte Gebäudekomplex durch eine dichte Bepflanzung von der Umgebung abgeschwrmt wird,
4. die rückwärtigen Garagenwände und die baulichen Anlagen auf dem Schießgelände mit einem Putz versehen werden,
wird die Zustimmung zu dem geplanten Bauvorhaben erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung zu Punkt 11/7 nahm
Ratsmitglied Straub, der Vorstandsmitglied des Schützenvereins ist, gern. § 40 GO wegen Sonderinteresse nicht teil.
Zu Punkt 11/8, Verschiedenes
1. Inanspruchnahme von Räumen der Joseph-Kehrein-Schule zu nichtschulischen Zwecken
2. Information über den Stand des
Montabaur, den 24. März 1966
Ratsmitfglied Morschheuser
Ratsmitfglied Morschheuser
Ratsmitglied Kraemer
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