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II. Nichtöffentliche Sitzung
Beschluß zu Punkt 11/1, Vorlage Nr. 227
Vertrag mit dem Bund über den Zuschuß und das Darlehen für das Hallenbad
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:einstimmig:
1* Betr. : Vertrag mit dem Bund über das Darlehen für das Hallenbad
Der Stadtrat genehmigt die Aufnahme eines Darlehens des Bundes bis zum Betrage von 150.000,— DM für den Bau des Hallenschwimmbades in Montabaur zu folgenden Bedingungen:
Auszahlung 100 %
Zinsen 2 %
Tilgung 2 % zuzüglich ersparter Zinsen.
Er billigt auch den Darlehensvertrag, der hierüber mit
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, dieser vertreten durch die Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden abzuschließen ist und in der Sitzung am 16. März 1966 Vorgelegen hat.
2. Betr.: Vertrag mit dem Bund über den Zuschuß für das Hallenbad
Der Stadtrat genehmigt den Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, dieservertreten durch die Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden über die Gewährung eines Zuschusses bis zum Betrage von 500.000,— DM für den Bau des Hallenschwimmbades in Montabaur in der Form, wie er in der Sitzung am 16. 3. 1966 dem Stadtrat Vorgelegen hat.
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