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für alle an das bestehende städtische Kanalnetz angeschlossenen bebauten Grundstücke und für die bebauten Grundstücke, denen die Möglichkeit des Anschlusses gegeben ist, ab 1. März 1966 - -,50 DM.
Beschluß zu Punkt 1/7, Vorlage Nr. 224
Nachtragskulturplan für das FWJ 1966
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Nachtragsplan und die Nachtragsrechnung über die Auffordtung der städt. Parzelle in der Flur 34 Nr. 116/5296 = 1 ha 18 ar 02 qm und die Entnahme der für diese Maßnahme aufzuwendenden rd. 1.515,— DM aus der Rücklage des Waldes.
Beschluß zu Punkt 1/8, Vorlage Nr. 225 '
Weiterführung der Versuchskiassen an der Volksschule
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Fortführung des Schulversuches - Versuchsschulklassen für das 7. und 8. Voiksschuljahr - erteilt der Stadtrat auf ein weiteres Jahr seine Zustimmung.
Beschluß zu Punkt 1/9, Vorlage Nr. 226 Auffüllung des ehern. Wallgrabens am Wolfsturm
Der Stadtrat faßt bei 14 Stimmen für den Antrag und einer Gegenstimme folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist mit der geplanten Auffüllung des Wallgrabens vom Wolfsturm bis zum Grundstück der Geschwister Lenaif einverstanden.
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