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Beschluß zu Punkt 1/3; Vorlage Nr. 209. Vorlage Nr. 209 a
a) Yorlage_Nr. 209:
Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1966 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1966, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 93-173)— DM und
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 1.272.168,— DM
abschließt.
16 .Mär! 1966}
21 .Mär?
28 .Apn
1966 -
Lt
b) Yorlage_Nr_._209 a:
Haushaltsaatzung des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1966 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 96 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 23 . 9- 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 93-173,— DM
in den Ausgaben auf 93-173)— DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 1.272.168,— DM in den Ausgaben auf .1.272.168,— DM
festgesetzt.
§ 2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 607-000,— DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan zum Bau eines Altersheimes verwendet werden.
1966 ,
3.Juli 3966
3
9 .Sejpt 196§
3 .Ukt 1966
Nov.
.'66
.Dez;
9663
Zu Punkt 1/2
Investitionsplan der Stadt Montabaur (1967 - 1971)
Bei dem vorgelegten Investitionsplan der Stadt Montabaur für den Zeitraum von 5 Jahren (1967 - 1971) handelt es sich nur um einen Entwurf. Es sollte kein Beschluß gefaßt werden, der Stadtrat wurde lediglich von dem Plan in Kenntnis gesetzt. In den Fraktionssitzungen müssen die Mitglieder des Stadtrates nun,diesen Plan gründlich beraten, um dann gegebenenfalls auch noch ergänzende Vorschläge unterbreiten zu können. Anfang April 1966 soll der Plan diskussionsreif sein, in der Zwischenzeit müßten die vorbereitenden Gespräche innerhalb der Fraktionen erfolgen. -14-

