Akte 
Sitzung 19. Januar 1966
Entstehung
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b) Vorlage_Nr^ 208^

Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das RJ. 1966 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 96 ff. der Semeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9. 1964 (GVB1. S.145) folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 2.555*362, DM in der Ausgabe auf 2.555*362, DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 708.500, DM in der Ausgabe auf 708.500, DM

festgesetzt.

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirt-

schaftl. Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 220 v.H.

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag u. -kapital Hebesatz 2?0 v.H.

b) nach der Lohnsumme Hebesatz 500 v.H.

c) Gewerbemindeststeuer jährlich 12, DM

3. Hundesteuer:

jährlich für den 1. Hund für den 2. Hund für jeden weiteren Hund

60, DM 90, DM 120, DM

§ 3 Der Höchstbetrag des Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadt­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000, DM festgesetzt.

In diesem Hgchstbetra^ sind -, DM Kassenkredite enthal­ten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 460.000, DM festgesetzt. Er soll nach dem Haus­haltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

1. Straßenbau 250.000, DM

2. Kanalisation 150.ooo, DM

3. GrundStücksankäufe 60.000, DM.

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