Akte 
Sitzung 12. Dezember 1967
Entstehung
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Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbe­trag des Haushaltsplanes

a)

b)

erhöht um

vermindert

gegenüber

auf nunmehr

um

bisher

festgesetzt

DM

DM

DM

DM

im ordentl.Haushalt

die Einnahmen 172.640,

2.978.234,-

-3.150.874,

die Ausgaben 172.640,

2.978,234,-

3.150.874,

im a.o. Haushalt

die Einnahmen 109.745,

.

247.000,-

- 356.745,

die Ausgaben 109.745,

-

247.000,-

- 356.745,

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1967 werden nicht ge ändert.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1967 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushalts­planes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bis­herigen Gesamtbetrag von 300.000, DM nicht geändert.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 222.000, DM um 30.887, DM erhöht und damit auf 252.887, DM festgesetzt.

Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushalts­plan für folgende Zwecke verwendet:

Grundstücksankäufe 252.887,-** DM.

Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO. bei der Abstimmung über diesen Beschluß.

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.-yf