Akte 
Sitzung 12. Dezember 1967
Entstehung
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§ 2 entfällt § 3 entfällt

Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO bei der Abstimmung über diesen Beschluß.

Beschluß zu Punk6 1/2. Vorlage Nr. 420

Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1967

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den I. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1967s der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1967

a) im ordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 172.640, DM

b) im außerordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 109*745, DM abschließt.

Beschluß zu Punkt 1/2. Vorlage Nr. 421

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1967

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24 und 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom. 9. 1964 (GVB1. S. 14ß) folgende I. Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1967:

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