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§ 2 entfällt § 3 entfällt
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO bei der Abstimmung über diesen Beschluß.
Beschluß zu Punk6 1/2. Vorlage Nr. 420
Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1967
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den I. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1967s der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1967
a) im ordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 172.640,— DM
b) im außerordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 109*745,— DM abschließt.
Beschluß zu Punkt 1/2. Vorlage Nr. 421
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1967
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24 und 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2ß. 9. 1964 (GVB1. S. 14ß) folgende I. Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1967:
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