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I. Öffentliche Sitzung
Beschluß zu Punkt 1/1. Vorlage Nr. 418
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den I. Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1967$ der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1967
a) im ordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 17.677$— DM
b) im außerordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 120.000,— DM abschließt.
Beschluß zu Punkt 1/1. Vorlage Nr. 419
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1967
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9- 1964 (GVB1. S. 14ß) folgende I. Nachtrags-Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für dgts R.J. 1967:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
um
BM
und damjt der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl der Nachträge
vermindert um DM
gegenüber bisher DM
auf nunmehr festgesetzt DM
a) im ordentl. Haushalt
b)
die Einnahmen
17.677$ —
- 85.050,—
102.727,—
die Ausgaben
17.677,—
85.050,—
102.727,—
im a.o. Haushalt
die Einnahmen
120.000,—
- 297.068,—
417.058,—
die Ausgaben
120.ooo,—
- 297.068,—
417.068,—
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