Akte 
Sitzung 12. Dezember 1967
Entstehung
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I. Öffentliche Sitzung

Beschluß zu Punkt 1/1. Vorlage Nr. 418

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den I. Nachtragshaushaltsplan des Hos­pitalfonds Montabaur für das R.J. 1967$ der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1967

a) im ordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 17.677$— DM

b) im außerordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 120.000,— DM abschließt.

Beschluß zu Punkt 1/1. Vorlage Nr. 419

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan des Hospi­talfonds Montabaur für das R.J. 1967

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9- 1964 (GVB1. S. 14ß) folgende I. Nachtrags-Haushaltssatzung des Hospi­talfonds Montabaur für dgts R.J. 1967:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht

um

BM

und damjt der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl der Nachträge

ver­mindert um DM

gegenüber bisher DM

auf nunmehr festgesetzt DM

a) im ordentl. Haushalt

b)

die Einnahmen

17.677$ —

- 85.050,—

102.727,—

die Ausgaben

17.677,—

85.050,—

102.727,—

im a.o. Haushalt

die Einnahmen

120.000,—

- 297.068,—

417.058,—

die Ausgaben

120.ooo,—

- 297.068,—

417.068,—

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