Akte 
Sitzung 11. Juli 1967
Entstehung
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Eintrittskarten

1. Einzelkarten, die sich nach den normalen Badepebühren be­rechnen, müssen aus den Kartenautomaten gelöst werden.

2. Die Einzelkarte pilt am Tape der Auspabe und berechtigt

nur zur einmaligen Benutzung des Bades. Sie ist übertragbar.

3. Zwölferkarten werden an der zentralen Kleiderablage, Be­nutzungsberechtigungen für geschlossene Besuchergruppen (Schul­klassen, Bundeswehr, Vereine u.ä.) bei der Verwaltung des Hallenbades im Rathaus, Zimmer Nr. 16, wahrend der üblichen Dienststunden auspegeben. Zwölferkarten sind 3 Monate lang

vom Tage der Ausgabe an gültig und innerhalb der Familie über­tragbar.

4. Die Eintrittskarte oder die Benutzungsberechtigung ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Der Preis für verlorene oder nicht aus­genutzte Karten wird nicht erstattet.

5. Die Badegebühren werden durch eine Gebührensatzung festge­setzt. Diese Satzung wird - neben dem Aushang in der.Vorhalle des Bades - in ortsüblicher Weise bekanntgemacht.

§ 4

Betriebszeiten

1. Die Betriebszeiten des Bades werden von der Badeverwaltung festgesetzt und durch Aushang in der Vorhalle des Bades be­kanntgemacht. Außerdem erfolgt in der Regel eine ortsübliche Bekanntmachung. An allen gesetzlichen Feiertagen, auch wenn diese auf einen Sonntag fallen, ist das Bad - mit Ausnahme der Freibadesaison - geschlossen.

2. Bei Oberfüllung kann-das Bad zeitweise für die Besucher ge­sperrt werden.

3. Die Badeverwaltung kann nach vorheriger ortsüblicher Bekannt­machung und rechzeitigem Aushang im Bad die Badeanstalt für alle Besucher schließen. Wenn das Bad infolge höherer Gewalt Betriebsstörungen oder aus anderen Gründen geschlossen werden muß, wird kein Ersatz für gelöste Eintrittskarten geleistet.

§ 5

Badezeiten

1. Die Benutzung des Bades ist zeitlich begrenzt. Die Badezeit beträgt einschließlich Aus- und Ankleiden eine Stunde (Ausnahme: während der Freibadesaison).