außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 297*068,— DM in den Ausgaben auf 297 .068,— DM
festgesetzt*
§ 2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ ß Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes sind nicht erforderlich.
Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 337
Ortspolizeiverordnung über die Sperrung eines Teiles der Sauertalstraße in Montabaur f^r den Fußgängerverkehr
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und in Abwendung einer akuten Gefahr wurde ein Teil der Sauertalstraße für den Fußgängerverkehr gesperrt* Die Sperrung wurde durch eine Polizeiverordnung wirksam.
Gemäß § ßß Abs* 1 des Polizeiverwaltungsgesetzes erteilt der Stadtrat zu dieser Ortspolizeiverordnung seine Zustimmung.
Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. ßß8
Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "In und auf der
Bächel I"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für das Gebiet, welches umgrenzt wird:
im Norden von der Eschelbacher Straße bis zu dem östlichsten Eckpunkt der städt. Parzelle Flur ßl, Flurstück 5948 durch die nördliche Begrenzungslinie der Grundstücke Flur ßl, Flurstücke 95/42ß5, 42ß9, 425ß, 4254, 4251, 4252, 4255, 4256, 5949, 4257, 4253 (Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Eschelbach);
im Südwesten von dem vorstehend erwähnten Eckpunkt aus entlang
der südwestlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur ßl, Flurstück 4258 bis zu dem südlichsten

