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Beschluß zu Punkt 1/ 3; Vorlage Nr. 209. Vorlage Nr. 2H0 . a) Vorla^e_Nr^_20g:
Haushaitsnlan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1966 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1966, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 93.173,— DM und
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 1.272.168,— DM
abschließt.
b) Vorlage_Nr._202_a:
Haushaltsaatzung des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1966 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gam. §§ 96 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2ß. 9* 1964 (GVB1. 3. 143) folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 93.173s— DM
in den Ausgaben auf 93.173*— DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 1.272.168,— DM in den Ausgaben auf 1.272.168,— DM
festgesetzt.
§ 2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 607.000,— DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan zum Bau eines Altersheimes verwendet werden.
Zu Funkt 1/2
Investitionsplan der Stadt Montabaur (1967 - 1971)
Bei dem vorgelegten Investitionsplan der Stadt Montabaur für den Zeitraum von 3 Jahren (1967 * 1971) handelt es sich nur um einen Entwurf. Es sollte kein Beschluß gefaßt werden, der Stadtrat wurde lediglich von dem Plan in Kenntnis gesetzt. In den Fraktionssitzungen müssen die Mitglieder des Stadtrates nuntdiesen Plan gründlich beraten, um dann gegebenen falls auch noch ergänzende Vorschläge unterbreiten zu können. Anfang April 1966 soll der Plan diskussionsreif sein, in der Zwischenzeit müßten die vorbereitenden Gespräche innerhalb der
Fraktionen erfolgen. -14-

