Akte 
Sitzung 19. Januar 1966
Entstehung
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b) Vorlage Nr. 208:

Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das RJ. 1966 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Stadtrat beschließt gern. §§ 96 ff. der Semeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2$. 9. 1964 (GVB1. S.14S) folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 2.555.362, DM in der Ausgabe auf 2.555.362, DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 708.500, DM in der Ausgabe auf 708.500, DM

festgesetzt.

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirt-

schaftl. Betriebe (A) b) für Grundstücke (B)

Hebesatz 200 v.H Hebesatz 220 v.H

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag u. -kapital

b) nach der Lohnsumme

c) Gewerbemindeststeuer jährlich

Hebesatz 270 v.H Hebesatz 500 v.H

12, DM

3. Hundesteuer:

jährlich für den 1. Hund

60, DM 90, DM 120, DM

für den 2. Hund

für jeden weiteren Hund

§ 3 Der Höchstbetrag des Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadt­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000, DM festgesetzt.

In diesem Hgchstbetrag sind DM Kassenkredite enthal­

ten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 460.000, DM festgesetzt. Er soll nach dem Haus­haltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

1. Straßenbau

2. Kanalisation

3. Grundstücksankäufe

250.000, DM 150.ooo, DM 60.000, DM

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