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Vorlage Nr. 153
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes nach der im Entwurf vorgelegten Form zu. Die Änderung beinhaltet die Aufhebung von 3 versetzten Doppelhäusern und die Neufestsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche durch Baugrenzen im reinen Wohngebiet, bei offener Bauweise. Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt auf:
Grundflächenzahl 0,3, Geschoßflächenzahl 0,6, zweigeschossige Baukörper mit 25 - 48** Dachneigung und einer Sockelhöhe von 0,30 bis 0,50 m.
2. Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (einschl. Begründung} für ein Gebiet, welches umgrenzt wird:
im Nordwesten von der Lahnstraße,
im Nordosten von dem Flurstück 4478/4
im Südwesten durch den festgesetzten Verbindungsweg
von der Lahnstraße bis zur Fröschpfortstraße (E 3 - F 3) und
im Südosten durch einen festgesetzten Fußweg.
Vorlage Nr. 154
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes in
der im Entwurf vorgelegten Form zu. Die Änderung beinhaltet die Herausnahme eines Altersheimes und die Neufestsetzung einer überbaubaren Qrundstücksfläche durch Baugrenzen im reinen Wohngebiet, bei offener Bauweise. Das Maß der baulichen Nutzung wird festgelegt auf eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 0,6. Die maximale Baukörperhöhe wird talseitig auf 2 Geschosse und berg-cnaeitig auf 1 Geschoß festgesetzt. Die Dachneigung beträgt 25 bis 48**.
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