Akte 
Sitzung 28. Juni 1965
Entstehung
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2+ Gemäß § 2 Abs. C des BBauG* beschließt der Stadtrat die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Albarthohe" (einschl* Begründung) für ein Gebiet, welches umgrenzt wird:

im Norden von den Flurstücken 127/3251, 128/3251, 44/3250, 43/3249, 42/3248 und 41/3246, im Kesten von der Philipp-Gehling-Straße, im Süden von der Dillstraße und im Osten von der Lahnstraße.

Zu Punkt 1/5, Verschiedenes

1* Erstattung des Verdienstausfallea der ehrenamtlichen Katsmlt-

glieder

Ratsmitglied Groß bittet die Verwaltung, den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern,den Verdienstausfall zurückzuerstatten, der ihnen durch die Teilnahme an Rats- und Ausschußsitzungen entsteht*

Der Vorsitzende beauftragt die Verwaltung, die Rückerstattung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.

2. Kinderspielplatz Colletstraße

Rstsmitglied Witte &ibt der Verwaltung bekannt, daß der Kinderspielplatz in der Colletstraße von Autofahrern als Wendeplatz benutzt wird und bittet, durch eine Einzäunung oder sonstige Maßnahme diesen Mißstand abzustellen.

Der Vorsitzende erwidert, daß beabsichtigt ist, diesen Kinder­spielplatz in nächster Zeit neu zu gestalten, und zwar sollen dafür die aus der "Spendenaktion Kinderspielplätze" eingegangenen Mittel verwandt werden.

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