Akte 
Sitzung 28. Juni 1965
Entstehung
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im Entwurf vorgelegten Form zu. Die Änderung beinhaltet die Aufhebung von 3 verhetzten Doppelhäusern und die Neu­festsetzung einer Uberbaubaren Grundstücksfläche durch Bau­grenzen im reinen Wohngebiet, bei offener Bauweise. Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt auf. Grundflächenzahl 0,3, Geschoßflächenzahl 0,6, zweigeschossige Baukörper mit 25 - 40** Dachneigung und einer Sockelhöhe von 0,30 bis 0,50 m.

2. Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG, die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Aiberthöhe" (einschließlich Begründung) für ein Gebiet, welches mit einer Tiefe von 35 m begrenzt wird

im Norden von der Siegstraße,

im Nordosten von den Flurstücken 4469/7 und 4471/3, im Westen durch den festgesetzten Verbindungsweg von der Siegstraße bis zur Lahnstraße (D 2 - E 2).

Vorlage Nr, 152

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes in der im Entwurf vorgelegten Form zu. Die Änderung sieht vor, daß die eingeplanten großen Häuser aufgelockert und zum Teil in ihrer Geschoßzahl reduziert werden sollen. Außerdem sollen die vorgesehenen Sammelgaragen auf dem Grundstück Jung durch ein Doppelhaus ersetzt werden. Das Gelände zwischen der städt. Wegeparzelle Flurstück 5059 und dem ge­planten Verlauf der Fröschpfortstraße soll als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden.

2. Gemäß § 2 Abd. 6 des BBauG, beschließt der Stadtrat die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Aiberthöhe" (einschließlich Begründung) für ein Gebiet, welches von der Rheinstraße, der Straße A und der Fröschpfortstraße umgrenzt wird.