Akte 
Sitzung 28. Juni 1965
Entstehung
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Dem Katholischen Pfarramt werden an Zuschüssen bewilligt

1. für den Kindergarten 50.000, DM, zahlbar in 2 Raten zu je 25.000,-- DM in den Jahren 1966/1967. Die erste Rate wird frühestens zum Baubeginn fällig.

2. für das Jugendheim 10.000, DM, zahlbar nach Fertigstellung des Rohbaues.

Beschlüsse zu Punkt 1/4

Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"

Vorlage Nr. 150

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Die im Bebauungsplan "Alberthöhe" mit der Bezeichnung "V 1" festgelegte Fläche soll als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule, Stadthalle, Kindergarten) ausgewiesen werden.

Das Maß der baulichen Nutzung wird nach den Höchstsätzen der Baunutzungsverordnung festgelegt. Die maximale Bau­körperhöhe wird auf 3 Geschosse festgesetzt. Die Dachneigung beträgt 0 - 30**.

2. Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes nach der im Entwurf vorgelegten Form zu.

3. Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (einschl. Begründung) für ein Gebiet, welches umgrenzt wird voh der Albertstraße, Rheinstraße und der Siegstraße.

Vorlage Nr. 151

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes nach der

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