Akte 
Sitzung 08. Dezember 1964
Entstehung
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Rechte und Pflichten

Oie sich aus dieser Satzung für die Grundstückseigentümer ergebenden Rechte und,Pflichten gelten entsprechend für Erbbauberechtigte, Nießbraucher, wirtschaftliche Eigen­tümer und für die in sonstiger Weise zur Nutzung eines Grundstückes dinglich Berechtigten sowie für die Inhaber von Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten.

§ 15

Rechtsm it tel

Den Anschlußberechtigten und Anschlußpflichtigen stehen die in der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. 1. I960 (BGBl.

S. 17) und dem hierzu für Rheinland-Pfalz ergangenen Landes­gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 26.7.1960 (GVB1. S. l4ß) angegebenen Rechtsmittel zu.

§ 16

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. 1,. 1965 in Kraft. Am gleichen Tage verliert die Satzung über die Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 9. 4. 1953 / 12. 6. 1953 ihre Gültigkeit.

Montabaur, den 8. Dezember 1964

Z i.

Bürgermeister