X. Schlußvorschriften
§ 33
Änderung der Geschäftsordnung
(l) Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung
yon zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Der Antrag muß auf der Tagesordnung stehen. Außerhalb der Tagesordnung oder auf Dringlichkeitsantrag kann eine Ändern der Geschäftsordnung nicht beschlossen werden.
(2) Zweifel über die Anwendung der Geschäftsordnung klärt der Bürgermeister nach Beratung mit den Vorsitzenden der Fraktionen.
§ 34
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 8. Dezember 1964 in Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung vom 2ß. April 1953 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Bürgermeister
Montabaur, den 8. 12. 1964

