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Beschluß zu Punkt 1/11
Umwandlung der Konzessionsabgabe des Wasserwerkes in ein inneres Darlehen
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Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Die noch von dem Wasserwerk an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe in Höhe von 74.175*-- DM per 31. 12. 1963 wird in ein inneres Darlehen umgewandelt und mit einem festen Tilgungsbetrag von jährlich 3.000,— DM zuzüglich 3 % Zinsen an die Stadt Montabaur ab 1. 1. 1963 zurückgezahlt .
Beschluß zu Punkt 1/12
Wasserversorgung des Aussiedlerhofes Sturm in der Gemarkung Eschelbach
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Für den in der Gemarkung Eschelbach liegenden Aussiedlerhof der Eheleute Josef Sturm und Ehefrau Anna geb. Nebgen, wird die Genehmigung zum Anschluß an die städt. Wasserleitung erteilt.
Über die getroffenen Vereinbarungen ist ein Vertrag abzuschließen.
Beschluß zu Punkt 1/13
Wasserversorgung des Aussichtsturmes auf dem Koppel
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Für den auf dem Koppel errichteten Aussichtsturm wird der Kreisverwaltung Unterwesterwald in Montabaur die Genehmigung zum Anschluß an die städt. Wasserleitung erteilt.
9.12
15.
1965
15.
1965
-6^ g,
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