Akte 
Sitzung 08. Dezember 1964
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/11

Umwandlung der Konzessionsabgabe des Wasserwerkes in ein inneres Darlehen

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Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Die noch von dem Wasserwerk an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe in Höhe von 74.175*-- DM per 31. 12. 1963 wird in ein inneres Darlehen umgewandelt und mit einem festen Tilgungsbetrag von jährlich 3.000, DM zuzüglich 3 % Zinsen an die Stadt Montabaur ab 1. 1. 1963 zurückge­zahlt .

Beschluß zu Punkt 1/12

Wasserversorgung des Aussiedlerhofes Sturm in der Gemarkung Eschelbach

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Für den in der Gemarkung Eschelbach liegenden Aussiedler­hof der Eheleute Josef Sturm und Ehefrau Anna geb. Nebgen, wird die Genehmigung zum Anschluß an die städt. Wasserlei­tung erteilt.

Über die getroffenen Vereinbarungen ist ein Vertrag abzu­schließen.

Beschluß zu Punkt 1/13

Wasserversorgung des Aussichtsturmes auf dem Koppel

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Für den auf dem Koppel errichteten Aussichtsturm wird der Kreisverwaltung Unterwesterwald in Montabaur die Genehmigung zum Anschluß an die städt. Wasserleitung erteilt.

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