Akte 
Sitzung 08. Dezember 1964
Entstehung
Einzelbild herunterladen

17

Zu Punkt 1/14

Erhöhung dar Kanalbenutzungsgebühren

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, daß die monatliche Gebühr für 1 cbm häusliches Abwasser für alle an das bestehende städtische Kanalnetz angeschlossenen bebauten Grundstücke und für die bebauten Grundstücke, denen die Möglichkeit des Anschlusses gegeben ist, ab 1. 1. 1$65 0,40 DM beträgt.

Beschluß zu Punkt 1/15

Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über den Anschluß und die Abgabe von Wasser

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

§ 1

Der Absatz 5 das § 16 der Satzung der Stadt Montabaur über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 14. 6. 1940 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

§ 16 (5)

Das Wassergeld ist ab 1. 1. 1965 an die Stadtkasse Montabaur zu zahlen.

Der Betrag wird innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung fällig..

Zu Punkt 1/16

Bekanntgabe von Eingängen und Verschiedenes

1. Wahl eines neuen Schiedsmannes

Der Vorsitzende bittet die Fraktionen des Stadtrates,

18