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Zu Punkt 1/14
Erhöhung dar Kanalbenutzungsgebühren
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, daß die monatliche Gebühr für 1 cbm häusliches Abwasser für alle an das bestehende städtische Kanalnetz angeschlossenen bebauten Grundstücke und für die bebauten Grundstücke, denen die Möglichkeit des Anschlusses gegeben ist, ab 1. 1. 1$65 0,40 DM beträgt.
Beschluß zu Punkt 1/15
Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über den Anschluß und die Abgabe von Wasser
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
§ 1
Der Absatz 5 das § 16 der Satzung der Stadt Montabaur über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 14. 6. 1940 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
§ 16 (5)
Das Wassergeld ist ab 1. 1. 1965 an die Stadtkasse Montabaur zu zahlen.
Der Betrag wird innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung fällig..
Zu Punkt 1/16
Bekanntgabe von Eingängen und Verschiedenes
1. Wahl eines neuen Schiedsmannes
Der Vorsitzende bittet die Fraktionen des Stadtrates,
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