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2. Die Erbengemeinschaft Homann hat den Antrag gestellt, unterhalb des Wohnhauses Dr* Schmitz in der Friedens— straße im Bebauungsplan liegendes Gelände an einen Bauinteressenten verkaufen zu können. Bei einer Bereitschaft der Stadt, dieses Gelände verkaufen zu vollen, wäre die Erbengemeinschaft Homann bereit, ihr Grundstück unterhalb des Ehrenhains Westerwald zu einem Rutenpreis von 60,-- DM an die Stadt zu verkaufen. Die Stadt hat keine Möglichkeit, diesem Antrag stattzugeben, da seitens der Bezirksregierung jegliche weitere Bebauung in der Umgebung des Ehrenhains untersagt wurde. Entsprechender Schriftverkehr liegt vor.
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3. Herr Albert Kaiser aus Montabaur besitzt innerhalb des Bebauungsgeländes "Sondernutzungsgebiet Friedhof" ein Gartengrundstück. Dieses Grundstück grenzt an die z.T. im Augenblick als Abfallhalde benutzte Einehe.
Der Haupt- und Finanzausschuß hat in seiner letzten Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, dieses Gartengrundstück durch Tausch mit einem Grundstück auf der kleinen Alberthöhe zu erwerben.
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Beschluß zu Punkt 1/10
Wassergelderhöhung für die Molkereigenossenschaft
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß;
Der Beschluß des Stadtrates vom 22. 11. 1957* wonach der Molkereigenossenschaft ein Wassersonderpreis eingeräumt wurde, wird aufgehoben.
Ab 1. 1. 1965 ist der normale Kleinverbraucherpreis zuzüglich der Zählermiete zu zahlen.
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