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geb. Güld, in Montabaur, je zu 1/2 zum Preise von 6,— DM je qm.
Die durch diese beiden Grundstücksgeschäfte entstandenen Vermessungskosten in Höhe von 422,— DM sind den Erwerbern Gaebier und Arfeller im Verhältnis der Größe der in ihr Eigentum übergehenden Grundstücksflächen aufzuerlegen.
Ratsmitglied Kurt Gaebier nahm gemäß § 35 GO wegen Sonderinteresse an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluß zu Punkt 8, Vorlage Nr. 50
Grundstückstausch zwischen Stadt und einem Privateigentümer
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Tausch der städt. Grundstücksparzelle in der
Flur 26 Nr. 4584/5 = 1699 qm groß
gegen die Grundstücksparzellen des Herrn Josef Gröninger, Montabaur, in der
Flur
24
Nr.
3813
237
qm groß
n
24
M
3814
343
qm groß
t!
24
!t
3815
229
qm groß
!!
24
M
3816
227
qm groß
insgesamt
1036
qm groß
zu und ist mit einem Kaufpreis von beiderseits 12,— DM je qm einverstanden. Die Grunderwerbsteuer fällt jedem für die Grundfläche zur Last, die er erwirbt. Die übrigen Kosten aus dem Vertrag werden geteilt.
Unter Bezugnahme auf den Stadtratsbeschluß vom 1. 6. 1964 ist Herr Gröninger vertraglich zu verpflichten, an Frau Margret Arnst an der Nordostecke des zu erwerbenden Grundstücks 6 - 7 m Grundfläche zur Verbesserung der Einfahrt zum Grundstück Arnst abzugeben.
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