Akte 
Sitzung 18. Juni 1964
Entstehung
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geb. Güld, in Montabaur, je zu 1/2 zum Preise von 6, DM je qm.

Die durch diese beiden Grundstücksgeschäfte entstandenen Vermessungskosten in Höhe von 422, DM sind den Erwerbern Gaebier und Arfeller im Verhältnis der Größe der in ihr Eigentum übergehenden Grundstücksflächen aufzuerlegen.

Ratsmitglied Kurt Gaebier nahm gemäß § 35 GO wegen Sonder­interesse an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluß zu Punkt 8, Vorlage Nr. 50

Grundstückstausch zwischen Stadt und einem Privateigentümer

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Tausch der städt. Grundstücksparzelle in der

Flur 26 Nr. 4584/5 = 1699 qm groß

gegen die Grundstücksparzellen des Herrn Josef Gröninger, Montabaur, in der

Flur

24

Nr.

3813

237

qm groß

n

24

M

3814

343

qm groß

t!

24

!t

3815

229

qm groß

!!

24

M

3816

227

qm groß

insgesamt

1036

qm groß

zu und ist mit einem Kaufpreis von beiderseits 12, DM je qm einverstanden. Die Grunderwerbsteuer fällt jedem für die Grundfläche zur Last, die er erwirbt. Die übrigen Kosten aus dem Vertrag werden geteilt.

Unter Bezugnahme auf den Stadtratsbeschluß vom 1. 6. 1964 ist Herr Gröninger vertraglich zu verpflichten, an Frau Margret Arnst an der Nordostecke des zu erwerbenden Grund­stücks 6 - 7 m Grundfläche zur Verbesserung der Einfahrt zum Grundstück Arnst abzugeben.

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