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16 . 6.1964
Stadtverwaltung Montabaur
HHtHihh!
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Nachdem die Anlage der Strasse aufgrund unseres Bebauungsplanes nicht vordringlich ist, kann dieses Vorhaben zunächst zurückgestellt werden. Bis zur Fertigstellung der Strasse erkläre ich mich damit einverstanden, dass die jetzt vorhandene Strasse dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht.
Mit Abtretung der Grundstücksfläche und Zahlung des Strassen- baukostenzuschusses geht die jetzt vorhandene Strasse in meinen Besitz über.
bitte, meine Vorschläge zu prüfen und um Bestätigung oder Gegen-
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Mit freundlichen Grüssen ERWIN KALINNA

