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Nichtöffentliche Sitzung
Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte zu beraten. Zur Verkündung dieses Beschlusses stellt der Vorsitzende die Öffentlichkeit wieder her und gibt gern. § 31 Abs. 2 des Selbstverwaltungsgesetzes die Entscheidung des Stadtrates bekannt. Die folgenden Punkte werden sodann in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
Beschluß zu Punkt 15, Vorlage Nr. 41
Antrag von Frl. Rufina Klering auf Löschung eines eingetragenen Rechts
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die zu Gunsten der Stadt Montabaur auf dem Grundstück des Fräulein Rufina Klering (Flur 26, Parzelle 120/4561 - frühere Parzellenbezeichnung 64/4561) im Grundbuch von Montabaur Band 21, Blatt 1014, in Abteilung II, lfd. Nr. 3 eingetragene Auflassungsvormerkung ist zu löschen.
Die hierdurch entstehenden Verfahrenskosten werden von der Stadt Montabaur getragen.
Beschluß zu Punkt 16. Vorlage Nr. 42
Abgabe eines Grundstücksteiles
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, der Frau Margret Arnst vom nordöstlichen Teil der Parzelle 4584/5 einen Geländestreifen von
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