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Beschluß zu Punkt 6, Vorlage Nr. 33 Änderung des Bebauungsplanes "In der Bächel"
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Die Änderung des Bebauungsplanes "In der Bächel" (Errichtung von 15 Reihenhäuser statt der vorgesehenen 4 Doppelhäuser auf der Westseite des Baugebietes) wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG, vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Beschluß zu Punkt 7, Vorlage Nr. 34 Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird gemäß § 13 des BBauG, so geändert, daß das Straßenstück E 6 - E 7 begradigt wird. Die jetzige Grundstücksgrenze zwischen den Flurstücken 141/3245 und 126/3245 einerseits und 104/3244 andererseits wird nunmehr neue Straßengrenze.
Beschluß zu Punkt 8, Vorlage Nr. 35
Bebauungsplan "Wassergraben V"
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan "Wassergraben V" wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
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