1. Kläranlage-Kanalisationsbau
2. Ablösung eines Interimsdarlehens
3. Industrieansiedlung
200.000,— DM 200.000,— DM 90.000,— DM
II* Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Montabaur
für das Wirtschaftsjahr 1964 (1. 1. 1964 bis 31.12. 1964)
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1964 wird gemäß Beschluß des Stadtrates vom 30. 4. 1964
in der Einnahme auf 602.050,— DM in der Ausgabe auf 602.050,— DM
festgesetzt.
Beschluß zu Punkt 4, Vorlage Nr. 26
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1964
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Haushaitssatzung
des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1964
Aufgrund des § 93 in Verbindung mit § 76 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 5. 10. 1954 wird für das Rechnungsjahr 1964 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 30. 4. 1964 folgende Haushaltssatzung erlassen:

