§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 67.450,— DM in den Ausgaben auf 67.450,— DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 56.367,— DM in den Ausgaben auf 56.367,— DM
festgesetzt.
§ 2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3 Darlehen zur Bestreitung des außerordentlichen Haushalts sind nicht erforderlich.
Beschluß zu Punkt 5. Vorlage Nr. 27
Dienstwohngebäude für den Bürgermeister
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Für den Bürgermeister der Stadt Montabaur wird auf der Grundstücksparzelle 4586/2 in der Jahnstraße ein neues Dienstwohnhaus erbaut.
Hie Verwaltung wird beauftragt, wegen des Verkaufes des alten Bürgermeisterdienstwohngebäudes in der Tiergartenstraße Verkaufsverhandlungen mit den Interessenten zu führen. Der Verkaufspreis soll in erster Linie zur Finanzieruhg des Neubaues dienen.
An der Beratung und Beschlußfassung nahm der Vorsitzende, Bürgermeister Mangels, nicht teil. Den Vorsitz führte I. Beigeordneter Pehl.

