Vertrag
Zwischen der Stadt Montabaur - weiterhin kurz Stadt genannt - und der Firma Erwin Kalinna, Lauingen/Donau, Fabrik für Ladeneinrichtungen - fernerhin kurz Firma genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1
Die Firma beabsichtigt, auf den im Grundbuch von Montabaur eingetragenen Grundstücken
Flur 45, Parzelle 6, Größe 7.384 qm Flur 45, Parzelle 7, Größe 4.185 qm
einen Industriebetrieb zu errichten, welcher in seiner Endstufe etwa 100 - 150 Arbeitskräfte beschäftigen soll.
§ 2
Da die Stadt zur Förderung der Industrieansiedlung eigenes Baugelände nicht zur Verfügung stellen kann, so gewährt sie der Firma zum Ankauf des erforderlichen Geländes ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von 50 % der Grunderwerbskosten.
§ 3
Das Darlehen wird nach und nach in einen verlorenen Zuschuß umgewandelt. Das geschieht in der Meise, daß zum 31. 12. jeden Jahres ein Betrag in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt für das abgelqufe- ne Jahr gezahlten Gewerbesteuer erlassen wird. Ist nach Ablauf von 10 Jahren das Darlehen auf diese Weise noch nicht restlos getilgt, so muß der noch restbleibende Betrag innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden.
§ 4
Das Darlehen wird ausgezahlt:
Ein Drittel bei Baubeginn des Fabrikgebäudes,
ein Drittel bei Rohbauabnahme des Fabrikgebäudes und
ein Drittel bei betriebsbereiter Herstellung des Fabrikgebäudes.

