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v e y t r a K
Zwischen der Stadt Montabaur - weiterhin kurz Stadt genannt - tmd Herrn Hans C o h n a n , Dilleaburg/Hessen - fernerhin kurz HC genannt — wird folgender Vertrag geschlossen:
§ i
HC beabsichtigt, auf den im Grundbach von Montabaur eingetragenen Grandstücken
Flur 45, Parzelle 5, Größe 13.610 qm
.Flur 45, Parzelle 4, Grüße 3.564 qm
einen Industriebetrieb zu errichten, welcher in seiner Endstufe etwa IOC - 150 Arbeitskräfte beschäftigen soll.
.] § 3
Os die Stadt zur Forderung der Industrieansiedlung eigenes Baugelände nicht zur Verfügung stellen kann, sc gewährt sie HC zum Ankauf des erforderlichen Geländes ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von 50 % der Grunderwerbskosten.
Das Darlehen wird nach und nach in einen verlorenen Zuschuß umgewandelt. Das geschieht ln der Weise, daß zum 31.12. jeden Jahres ein Betrag ln Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt für das abgelaufene Jahr gezahlten Gewerbesteuer erlassen wird. Ist nach Ablauf von 10 Jahren das Darlehen auf diese Weise noch nicht restlos getilgt, so muß der noch restbleibende Betrag innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden.
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§ 4
Das Darlehen wird ausgezahlt:
bei Inbetriebnahme des ersten Bauabschnittes.
l^ehlAbaur . § 5
Es istYvbr#dseben, den Betrieb in etwa 3 Baustufen zu errichten.
Der Beginn des ersten Bauabschnittes soll schnellstens, spätestens
. -Enteis-.
im Frühjahr 1964 erfolgen.
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