Die Abänderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Bebauung des Grundstückes Helmut Haas, Montabaur, Flur 26, Parzelle 4016/4) wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 23.6.1960 als Satzung beschlossen.
29.S.W
1963 M
4.10 A 1963
^ ^ 12 . 12 ^
t.1963^!
14.1.
1964
Beschluß zu Punkt 1/3
Bauvorhaben der Bundeswehr im Baugebiet "Wassergraben IV"
Der Stadtrat beschließt einstimmig, dem Bebauungsplan "Wassergraben IV" (Verwaltung Truppenunterkunft Montabaur), aufgestellt durch das Finanzbauamt Koblenz mit Datum vom 15.3.1963, seine Zustimmung zu geben.
Beschluß zu Punkt 1/7
Beschlußfassung über eine Grenzregelung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Zur Ermöglichung einer ordnungsmäßigen Bebauung des Grundstückes Flur 22, Flurstück 3932/2, eingetragen im Grundbuch von Montabaur, Band 1, Blatt 17 - Eigentümer Josef Ortseifen und Ehefrau Helene geb. Ohly, Montabaur, Jakob-Hannappel-Straße - wird das angrenzende, bereits vermessene Grundstück, Flur 22, Flurstück 5082/2 - Eigentümer Böckling, Willi, Kaufmann, in Montabaur -, eingetragen im Grundbuch von Montabaur, Band 45, Blatt 1994 mit einer Größe von 1,08 ar dem Eigentum der Eheleute Josef Ortseifen und Helene geb. Ohly zugeteilt.
II. Als Ausgleich wird das Grundstück Flur 3932/3, eingetragen im Grundbuch von Montabaur, Band 1, Blatt 17 - Eigentümer Josef Ortseifen und Ehefrau Helene geb. Ohly, Montabaur, Jakob-Hannappel-Straße -, welches ebenfalls bereits vom Katasteramt in Montabaur vermessen wurde, mit einer Größe von 0,24 ar, dem Eigentum des Willi Böckling, Kaufmann, Montabaur, zugeteilt.
23.1
1964

