Akte 
Sitzung 11. Juli 1963
Entstehung
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17.7.

1963

.10 1964

Ferner erhält Böckling lt. Gutacherurkunde des Gutachter­ausschusses beim Landkreis Unterwesterwald in Montabaur vom 14.5.1963 eine Geldentschädigung von 864, DM > i

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(i.W.: "Achthundertvierundsechzig Deutsche Mark"), !

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was einem Verkehrswert von 8, DM pro m entspricht.

Die Eheleute Ortseifen erhalten für die von Ihnen abzu-

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gebende Fläche von 0,24 m von Willi Böckling eine Entschädigung in Höhe von 24, DM

(I.W.: "Vierundzwanzig Deutsche Mark"), was einem Verkehrs-

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wert von 1, DM pro m entspricht.

Die von den Eheleuten Ortseifen an Böckling zu entrichtende Entschädigung beträgt demnach 840, DM (i.W.: "Achthundertvierzug Deutsche Mark").

H6.8. 1963

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1963

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III. Die Abzeichnung der Flurkarte des Katasteramtes Montabaur für diese Grundstücke vom 19.4.1963 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluß zu Punkt 1/8

Beschlußfassung des Bebauungsplanes "In und Ober der Eichwiese' als Satzung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "In und Ober der Eichwiese" wird im Sinne des § 10 des BBauG vom 23.6.1960 als Satzung beschlossen.

Beschluß zu Punkt 1/9

Beschlußfassung des Bebauungsplanes "Auf der großen Alberthöhe I" als Satzung

14.1.

1964

23.1, M964 '!

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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Teilbebauungsplan "Auf der großen Alberthöhe I" wird im Sinne des § 10 des BBauG vom 23.6.1960 als Satzung beschlossen

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