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17.7.
1963
lß.10 1964
Ferner erhält Böckling lt. Gutacherurkunde des Gutachterausschusses beim Landkreis Unterwesterwald in Montabaur vom 14.5.1963 eine Geldentschädigung von 864,— DM > i
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(i.W.: "Achthundertvierundsechzig Deutsche Mark"), !
2
was einem Verkehrswert von 8,— DM pro m entspricht.
Die Eheleute Ortseifen erhalten für die von Ihnen abzu-
2
gebende Fläche von 0,24 m von Willi Böckling eine Entschädigung in Höhe von 24,— DM
(I.W.: "Vierundzwanzig Deutsche Mark"), was einem Verkehrs-
2
wert von 1,— DM pro m entspricht.
Die von den Eheleuten Ortseifen an Böckling zu entrichtende Entschädigung beträgt demnach 840,— DM (i.W.: "Achthundertvierzug Deutsche Mark").
H6.8. 1963
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1963
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:?4.10^: 11963 ^
III. Die Abzeichnung der Flurkarte des Katasteramtes Montabaur für diese Grundstücke vom 19.4.1963 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluß zu Punkt 1/8
Beschlußfassung des Bebauungsplanes "In und Ober der Eichwiese' als Satzung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "In und Ober der Eichwiese" wird im Sinne des § 10 des BBauG vom 23.6.1960 als Satzung beschlossen.
Beschluß zu Punkt 1/9
Beschlußfassung des Bebauungsplanes "Auf der großen Alberthöhe I" als Satzung
14.1.
1964
23.1, M964 '!
19641 i
31 . 3 ,' 1364
30.^. H 1964}
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H964
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Teilbebauungsplan "Auf der großen Alberthöhe I" wird im Sinne des § 10 des BBauG vom 23.6.1960 als Satzung beschlossen
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i: Mds.g.
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