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11.7.
1963
29.9
1964
c)
Festplatz für die Abhaltung von Veranstaltungen aller Art gedacht und sollen nicht den Charakter einer Zufahrtstraße erhalten. Würde also die Stadt das Befahren oder Begehen des Platzes zum Erreichen der Grundstücke Foß zulassen, so würde im Laufe der Zeit hieraus ein Gewohnheitsrecht entstehen. Die Stadt wäre dann gezwungen, bei allen Veranstaltungen und auch sonst eine Zuwegung freizuhalten, wodurch eine teilweise Zweckentfremdung des Platzes eintreten würde. Zu einem solchen Recht kann die Stadt niemals ihre Zustimmung geben.
Wenn die Grundstücke Foß auch im genehmigten Flächennutzungsplan als Baugelände ausgewiesen sind, so hat das nicht zu bedeuten, daß eine Bebauung genehmigt werden muß. Der Plan hat nach dem Kommentar zum § 5 des BBauG QKohlhammer-Verlag) keine unmittelbare Rechtswirkung. Verbindlich ist in jedem Falle nur der Bebauungsplan.
Der Stadtrat lehnt einstimmig den Einspruch des Theo Decker gegen den Entwurf zum Bebauungsplan "In und ober der Eichwiese" mit folgender Begründung ab:
17.7.
1963
13.10
1964
%
16.8,
1963
29.8.
1963
4.10. 1963
12 . 12 ^
1963^
14.1.
1964
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Das betreffende Grundstück liegt im eingeplanten Grüngürtel. Die Stadt will durch die Schaffung des Grüngürtels erreichen, daß einer der ältesten Stadtteile nicht durch bauliche Anlagen beeinträchtigt wird.
Im § 1 des Ortsstatuts zum Schutze der Stadt Montabaur gegen Verunstaltung vom 21.10.1908 ist gesagt, daß für folgende Straßen und Plätze von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen Änderungen zu versagen ist, wenn dadurch die Eigenart des Orts- oder Straßenbildes beeinträchtigt werden würde:
Kirchstraße, n-lisabethenstraße, Großer Markt, Kleiner Markt, Vorderer und Hinterer Rebstock, Sauertalstraße.
Die beabsichtigte Errichtung von Garagen dürfte wohl daran scheitern, daß eine nötige Zuwegung fehlt. Ein Zugang ist u.E. nur über städt. Eigentum möglich. Diese Grundstücke der Stadt sind als Festplatz für die Abhaltung von Veranstaltungen aller
23.1. j 1964 \i
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t 31.3, A1964.)
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