Akte 
Sitzung 28. März 1963
Entstehung
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Ergänzend zu den Vorschlägen des I. Beigeordneten erwähnt Stadtrat Witte den Grenzweg zwischen den Gemarkungen Montabaur und Horressen, der hinter der Ziegelei vorbeiführt. Dort wurde durch Überbeanspruchung von Lastkraftwagen der Untergrund ebenfalls zerstört.

Oer Vorsitzende geht auf die Beanstandungen der SPD.- und COU.-Sprecher ein und gibt zu bedenken, daß die Schäden grundsätzlich erst dann beseitigt werden können, wenn kein Frost mehr im Erdreich ist. Zu diesem Zeitpunkt soll der Bauausschuß die entstandenen Frostschäden besichtigen und im Hahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Abhilfe schaffen. Oie Verwendung von städt. Hilfskräften ist nur in beschränktem Umfange möglich. Zur Beseitigung und Ausbesserung ist heute kaum noch ein Unternehmer bereit, da solche Arbeiten von den angeschriebenen Firmen einfach nicht mehr ausgeführt werden.

Zum Ausbau von Straßen in Wohngebieten ist grundsätzlich die Zahlung von Anliegerbeiträgen erforderlich, da die Mittel der Stadt nicht ausreichen und die Ausbaukosten von ihr nicht vorgelegt werden können.

Außerdem erwähnt der Vorsitzende, daß die Haftpflichtver­sicherung die Begleichung von Personenschäden ablehnt, wenn nicht von seiten der Stadt durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen wird, daß ein Begehen des Weges im Winter nur auf eigene Gefahr gestattet ist.

Betreffend der Wegeverbesserungen im Falle Frink ist im Haushaltsplan kein Geld vorgesehen. Der Stadtrat muß erst darüber beschließen, ob für diese Zwecke Mittel aufgewandt werden können.

Stadtamtmann Gilles betont, daß nur bei einer Kostenbeteiligung der Anlieger in Höhe von 80 % das ganze Problem gemeistert werden kann.

Die beanstandeten Punkte werden - wie der Vorsitzende ab­schließend erklärt - durch den Bauausschuß festgestellt und soweit als möglich beseitigt.

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