11
11.7.
1963
II. Nichtöffentliche Sitzung
Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte außer Punkt 11/6, Erstattung von Lohnausfall für die im Arbeiterverhältnis stehenden Rats- und Ausschußmitglieder, der bereits in der öffentlichen Sitzung behandelt wurde, zu beraten. Zur Verkündung dieses Beschlusses stellt der Vorsitzende die Öffentlichkeit gern. § 31 Abs. 2 des Selbstverwaltungsgesetzes wieder her und gibt die Entscheidung des Stadtrates bekannt. Die folgenden Punkte werden sodann in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
17 . 7 .
*963
* 6 . 3 ,
* 963 !
29.8/
*963
P
4 . 10 .
1963
196 ^
Beschluß zu Punkt 11/1 a
Verkauf von Wege- und Grabenparzellen an den Bund
Der Stadtrat ist mit dem Verkauf der Wege- und Grabenparzellen, die in den Unterkunftsbereich der Bundeswehrgarnison und in den Platzbereich der geplanten Standortverwaltung und des Offiziersheimes fallen, einstimmig einverstanden und billigt die Ankaufspreise von 1,20 DM, 1,30 DM bzw. 10,— DM je qm entsprechend den Grundstückspreisen für die angrenzenden Grundstücke.
23 . 1964 "
1964
Beschluß zu Punkt 11/1 b
Verkauf von Grabenparzellen an die Gemeinn. Siedl. Gesellschaft des ev. Hilfswerkes in Hessen und Nassau mbH., Frankfurt/Main.
31 -. 3 , 1964 <6*
30.4.'
1964/
Der Stadtrat stimmt dem Verkauf der Grundstücke in der Flur 31
Parz. Nr. 5953/4 = 251 qm
" " 5953/1 = 49 qm
zus. 300 qm groß
an die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft des ev. Hilfswerkes j in Hessen und Nassau mbH., Frankfurt/Main, zum Preise von 3,— DM je qm, insgesamt also 900,— DM, einstimmig zu. '
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a.t 19^
10 /
196 :
7 . 5 .
1963 <

