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11 . 7 .
1963
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200 000,— DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind DM Kassenkredite
enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigung aufgenommen und noch nicht zurückgezahit sind.
§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 522 000,— DM festgesetzt.
Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
1. Feldwegebau 18 000,— DM
2. Kläranlage-Kanalisationsbau 304 000,— DM
3. Darlehensablösung 200 000,— DM.
Beschluß zu Punkt 1/2
Beschlußfassung über den Stellenplan 1963
Der Stadtrat billigt einstimmig den Stellenplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1963, der dem Haushaltsplan für 1963 als besondere Anlage - Seite 61 und 62 - beigefügt ist.
Beschluß zu Punkt 1/3
Beschluß über die Aufteilung des Umlegungsgebietes "Alberthöhe" in 4 Teilabschnitte
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Als Ergänzung zu dem Umlegungsbeschluß vom 29. 3. 1962 wird hiermit beschlossen, daß
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