Akte 
Sitzung 12. März 1963
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/1

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La '

Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1963

5.8, 363

Der Stadtrat beschließt einstimmig folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das RJ. 1963:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 2 133 376, DM

in der Ausgabe auf 2 133 376, DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 1 585 000, DM

in der Ausgabe auf 1 585 000, DM

festgesetzt.

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

963

.io3

963

12 . 12 ,

[1963,

4.1.

,964

Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftl Betriebe (A)

b) für Grundstücke (B)

c) für Grundstücke (C)

Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und -kapit&l

b) Zweigstellensteuer

c) nach der Lohnsumme

d) Gewerbemindeststeuer jährlich

3. Hundesteuer:

jährlich für den 1. Hund für den 2. Hund für jeden weiteren Hund

Hebesatz

200

v.H

Hebesatz

220

v.H

Hebesatz

300

v.H

Hebesatz

270

v.H

Hebesatz

351

v.H

Hebesatz

300

v.H

h..3'3 L964

964

12, DM

28,!

1963}

36, DM

10.^

60, DM

196:

90, DM

17.5,

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11963