- 8 -
Beschluß zu Punkt 1/1
^ -
La '
Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1963
5.8, 363
Der Stadtrat beschließt einstimmig folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das RJ. 1963:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 2 133 376,— DM
in der Ausgabe auf 2 133 376,— DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 1 585 000,— DM
in der Ausgabe auf 1 585 000,— DM
festgesetzt.
§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
963
.io3
963
12 . 12 ,
[1963,
4.1.
,964
Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftl Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
c) für Grundstücke (C)
Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und -kapit&l
b) Zweigstellensteuer
c) nach der Lohnsumme
d) Gewerbemindeststeuer jährlich
3. Hundesteuer:
jährlich für den 1. Hund für den 2. Hund für jeden weiteren Hund
Hebesatz
200
v.H
Hebesatz
220
v.H
Hebesatz
300
v.H
Hebesatz
270
v.H
Hebesatz
351
v.H
Hebesatz
300
v.H
h..3'3 L964
964
12,— DM
28,!
1963}
36,— DM
10.^
60,— DM
196:
90,— DM
17.5,
- 9 -
11963

