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a) zur besseren Durchführung der Umlegung des Baugebietes "Alberthöhe" das Umlegungsgebiet in 4 Teilabschnitte eingeteilt wird,
b) die Umlegung des Baugebietes wird so begrenzt, daß die südliche Grenze von dem Biebrichsbach gebildet wird,
c) das Grundstück Flur 26 Parzelle 4016/4 (Helmut Haas) wird aus der Umlegung herausgenommen.
Beschluß zu Punkt 1/4
Beschlußfassung über die Begrenzung des Bebauungsgebietes "Alberthöhe an der L.11.0. Eigendorf.
Der Bebauungsplan ?Alberthöhe" wird so geändert, daß die Grenze der Baugrundstücke an der Freiherr-vom-Stein-Straße und Eigendorfer Straße, und zwar von Parzelle 3717 bis 3820 auf den südlichen Hang verlegt wird.
Diesen Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig.
Beschluß zu Punkt 1/5
Beschlußfassung über die Anordnung der Umlegung des Baugebietes "Am Roßberg"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat in Montabaur ordnet gemäß § 46 (l) des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 die Durchführung der Teilumlegung in dem Distrikt "Unter dem Roßberg" an und beauftragt den durch Stadtratsbeschluß vom 29.3.1962 gewählten Umlegungsausschuß mit der Durchführung der Umlegung.
Der Umlegung wird der rechtskräftige am 10.5.1962 von der Bezirksregierung Montabaur genehmigte Bebauungsplan zugrunde gelegt.
11.7.
1963
12.12
K1963
11

