Akte 
Sitzung 12. März 1963
Entstehung
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a) zur besseren Durchführung der Umlegung des Baugebietes "Alberthöhe" das Umlegungsgebiet in 4 Teilabschnitte eingeteilt wird,

b) die Umlegung des Baugebietes wird so begrenzt, daß die südliche Grenze von dem Biebrichsbach gebildet wird,

c) das Grundstück Flur 26 Parzelle 4016/4 (Helmut Haas) wird aus der Umlegung herausgenommen.

Beschluß zu Punkt 1/4

Beschlußfassung über die Begrenzung des Bebauungsgebietes "Alberthöhe an der L.11.0. Eigendorf.

Der Bebauungsplan ?Alberthöhe" wird so geändert, daß die Grenze der Baugrundstücke an der Freiherr-vom-Stein-Straße und Eigendorfer Straße, und zwar von Parzelle 3717 bis 3820 auf den südlichen Hang verlegt wird.

Diesen Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig.

Beschluß zu Punkt 1/5

Beschlußfassung über die Anordnung der Umlegung des Baugebietes "Am Roßberg"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat in Montabaur ordnet gemäß § 46 (l) des Bundes­baugesetzes vom 23.6.1960 die Durchführung der Teilumlegung in dem Distrikt "Unter dem Roßberg" an und beauftragt den durch Stadtratsbeschluß vom 29.3.1962 gewählten Umlegungs­ausschuß mit der Durchführung der Umlegung.

Der Umlegung wird der rechtskräftige am 10.5.1962 von der Bezirksregierung Montabaur genehmigte Bebauungsplan zugrunde gelegt.

11.7.

1963

12.12

K1963

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