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Die Personalkosten sind im allgemeinen konstant geblieben.
Bei der Betrachtung der Haushaltsposten, die nicht zwangsläufiger Natur sind, seien sie nun personeller oder sächlicher Art oder sei es der Schuldendienst oder Einrichtungen, die stadtseits zu unterhalten sind, stellt Witte fest, daß ganze 120 000 DM Ausgaben übrig bleiben, über die der Stadtrat bei einem Volumen von 2 100 000 DM Haushaltssumme entscheiden kann, wie diese Summe verwendet wird. Selbst dabei sind Zweifel gegeben, ob es sich wirklich um freiwillige Aufgaben handelt. Er führt als Beispiel die Mittel für den Bauplatz des Aufbaugymnasiums und den Landerwerb für den Sportplatz an. Bei den beiden Positionen ist die Stadt verpflichtet, Bauland bereitzustellen. Beim Seminarsportplatz stecken in 32 000 DM Ausgaben 19 000 DM zweckgebundene Einnahmen.
Der Zuschuß an das Entbindungsheim wurde durch Rücklageentnahme bestritten. In kommenden Jahren wird dafür sicher eine neue Rücklage anzusammeln sein.
Der Sprecher stellt dann in den Einnahmen und Ausgaben bei den einzelnen Positionen gegenüber, wie sie veranschlagt und wie sie aufgebracht werden. Nach Abzug der durchlaufenden Posten verbleibt die Summe von 1 600 000 DM echtes Haushaltsvolumen. Der Nachholbedarf der Gemeinden, die von 1914 an wenig ruhige Zeiten hatten, ist in Zukunft so groß, daß der Stadt auch weiterhin noch große Belastungen bevorstehen.
Witte regt sodann die Schaffung von Kinderspielplätzen an, insbesondere den Ausbau des Seminarplatzes. Auch die Turnhalle genügt nicht mehr den heutigen Anforderungen. Bei seinen weiteren Ausführungen geht Witte auf den Straßenbau und die Friedhofsarrweiterung ein. Er erwähnt den Antrag der SPD. vom November 1961, der sich mit der Friedhofserweiterung, dem Bau einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle und der Errichtung eines Gerätehauses sowie dem Bau von Klosettanlagen befaßte.
Die weiteren Ausführungen des SPD.-Sprechers schildern die Kalamität der städt. Haushaltslage in fast allen Einzelpositionen. Die eigenen Mittel sind zu gering, die anstehenden Vorhaben können nur durch Darlehensaufnahmen und Zuweisungen von dritter Seite verwirklicht werden.
Zum Vergleich führt Witte die Steigerungen bei den Gemeindesteuern gegenüber den Steuereinnahmen von Bund und Land an. In Rheinland-Pfalz beispielsweise betrug das Aufkommen bei
der Lohnsteuer im Jahre 1950 gegenüber 1957
54,5 Mill. DM, 195,0 Mill. DM.
Die Körperschaftssteuer erbrachte Die Vermögenssteuer erbrachte Die Umsatzsteuer erbrachte
1950 1957
1951 1957 1954 1960
62,6 Mill. DM, 136,6 Mill. DM. 7,2 Mill. DM, 13,4 Mill. DM. 464,4 Mill. DM, 715,0 Mill. DM.
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