14
Tilgung dieses Darlehens in Höhe von 100 000,— DM vorgesehen. Der Stadtrat erklärt sich einstimmig damit einverstanden, daß die Tilgung an den Darlehensgeber unterbleibt und der verfügbare Tilgungsbetrag von 100 000,— DM in ein neues Darlehen zum Ausbau der Eichwiese zu gleichen Bedingungen wie das ursprüngliche Darlehen - nämlich 5,5 % und 1 % Tilgung - umgewandelt wird.
t
Beschluß zu Punkt 1/5
Der Stadtrat beschließt einstimmig den Teilbebauungsplan
"In und Auf der Bächel I" im Sinne des § 10 des BBauG vom <
23.6.1960 als Satzung.
j j
Beschluß zu Punkt 1/6
n
Der Stadtrat beschließt einstimmig den Teilbebauungsplan ^
"Auf der großen Alberthöhe I" im Sinne des § 10 des BBauG
vom 23.6.1960 als Satzung. jij
Beschluß zu Punkt 1/7
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Abänderung des Bebauungsplanes "Wassergraben III" im Sinne des § 10 des BBauG vom 23.6.1960 als Satzung.
Beschluß zu Punkt 1/8
Der Stadtrat beschließt einstimmig, jährlich nur noch 4 Märkte, und zwar einen Markt im Frühjahr, den Kirmesmarkt, den Nikolaus— markt und den traditionellen Christmarkt, abzuhalten.
13.12.
1962
Zu Punkt 1/9, Satzung für die Volkshochschule der Stadt Montabaur, stellte der Vorsitzende fest, daß diese Satzung noch nicht ortsüblich veröffentlicht wurde. Trotzdem beriet der Stadtrat über die Satzung und wurde sich darüber einig, sie in der vorliegenden
15

