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§4
Der Darlehnsbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1962 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höh. von 595 000,- DM
auf 634 000,- DM festgesetz . Die neufestgesetzten Beträge werden nach dem Machtragshaushaltsplan für folgende Ausgaben verwendet:
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Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur hat in der Zeit vom 31.10.1962 bis 14.11.1962 widerspruchslos ausgelegen.
Beschluß zu Punkt 1/2
Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Nachtragshaushatlsplan für das Rechnungsjahr 1962 des Hospitalfonds Montabaur in folgender Form:
§ 1 Mit dem Machtragshaushaltsplan werden
erhöht um
DM
vermindert um DM
Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
DM
auf nunmehr festgesetzt DM
a) im ordentlichen Haushalt die Einnahmen
die Ausgaben
b) im auBerordentl. Haushalt die Einnahmen
die Ausgaben
53 700,- 53 700,-
e n t f
ä 1 1 t
45 467,- 45 467,-
99 167,- 99 167,-
§§ 2, 3 und 4 entfallen
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur hat in der Zeit vom 31.10.1962 bis 14.11.1962 widerspruchslos ausgelegen.
Beschluß zu Punkt 1/4
Die Stadt Montabaur hat im Rechnungsjahr 1961 bei der Nass. Sparkasse in Wiesbaden ein Darlehen von 400 000 DM zum Ankauf von Grundstücken aufgenommen.
Im a.o. Teil des Nachtragshaushaltes 1962 ist eine teilweise
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