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um keine doppelten Kosten und Arbeiten zu verursachen.
Auf die Argumentationen der Vorredner eingehend, erläuterte der Vorsitzende die Misere der Bewertungsrichtlinien von 1936 zum Schaden der Gemeinden bei der Grundsteuer. Andere finanzielle Ausfälle der Gemeinden, wie z.B. die Bürgersteuer, seien heute schon vergessen. Ohne diese Steuer zu loben, habe
sie im Jahre 1944 der Stadt einen Anteil von 54 000,_RM
gebracht.
Was die Zuweisungen für die Gemeinden angehe, so seien diese für besondere Maßnahmen nicht zu vermeiden.
Oer Beanstandung wegen der Beschaffung von Mitteln für den Festplatz durch Stadtrat Witte stimmte der Vorsitzende nicht zu, da diese werbende Anlage notwendig sei und in früheren Jahren Einnahmen erbracht hätte, die die jetzige Ausgabe rechtfertigten.
Die Frage der Anlage des Bades, gestellt durch Kunkler, beantwortete der Vorsitzende dahingehend, daß die Entwicklung der Sache abgewartet werden müsse.
Beschluß zu Punkt 1/1
Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Nachtragshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 der Stadt Montabaur in folgender Form:
§ 1 Hit dem Nachtraashaushaltsolan werden
erhöht um OM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsvermindert um Plans einschl. der Nachträge _
gegenüber bisher auf nunmehr fest-
QM_OM_gesetzt OM
a) im ordentlichen Haushalt die Einnahmen
die Ausgaben
b) im auBerordentl. Haushalt die Einnahmen
die Ausgaben
101 471y— 42 830,* § **
225 000,- 225 000,-
1 941 855,-
2 043 326,-
2 000 496,-
2 043 326,-*
1 517 500,-
1 742 500,-
1 517 500,-
1 742 500,-
§ 2 Die Steuersätze für das Rechnunpjahr 1962 werden nicht geändert.
$ 3 Oer Höchdbetrao der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1962 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der ^ sKdtkasseK Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
13.12^ 1962

