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bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung zu erteilen.
Beschlüsse zu Punkt 11/2
von Bauausnahmegenehmigungen
1.) Josef Schneider, Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der von der Stadtverwaltung in der Bausache Josef Schneider in Montabaur, Gr. Markt 17, entworfene Vertrag wird genehmigt. Unter dieser Voraussetzung stimmt der Stadtrat der Bauausnahmegenehmigung zu, eine Unterstellhalle im Baugebiet "Alberthöhe" zu errichten, sofern Schneider diesen Vertrag annimmt.
Der Vertrag bzw. die Unterschriften sind notariell zu beglaubigen.
Außerdem sind in dem mit Schneider abzuschließenden zivilrechtlichen Vertrag über das Bebauen eines Grundstücks vor der Erschließung Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gern.
§ 133 Abs. 3 BBauG zu vereinbaren.
2.) Willi Roßbach, Montabaur
Der Antrag Willi Roßbach auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe" wird zurückgestellt. Die Firma Böckling wird sich mit Herrn Roßbach in Verbindung setzen, um einen Ausgleich zu erreichen und bis zur nächsten Stadtratsitzung das Ergebnis der Verhandlung dem Stadtrat mitteilen.
14.8. I 1962 ,
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^ 15.11.1 1962 j
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13.12.
1962
Stadtrat Straub, Schwager des Willi Roßbach, verließ während der Verhandlung den Sitzungssaal.
3.) Firma Peter Kunst & Sohn, Montabaur
Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Firma Peter Kunst & Sohn die Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Auf der großen Alberthöhe I" zur Errichtung eines Getränkelagers und eines Wohnhauses zu erteilen, unter der Voraussetzung, daß Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gern. § 133 BBauG gezahlt werden, worüber ein besonderer zivilrechtlicher Vertrag abzuschließen ist.

