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4.) Firma Elektro und Reklame OHG, Montabaur
Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Firma Elektro- und Reklame OHG, Montabaur, die Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Auf der großen Alberthöhe I" zur Errichtung einer Fabrikationshalle mit Büroräumen zu erteilen, unter der Voraussetzung, daß Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gern.
§ 133 BBauG gezahlt werden, worüber ein besonderer zivilrechtlicher Vertrag abzuschließen ist.
5.) Eheleute Hüniken, Eigendorf Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Eheleuten Hüniken, z.Zt. wohnhaft in Eigendorf, die Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung j für ein eingeschossiges Wohnhaus im Baugebiet "Alberthöhe",
Flur 24, Parzelle 3829, zu erteilen, unter der Voraussetzung, daß Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gern. § 133 BBauG gezahlt werden, worüber ein besonderer zivilrechtlicher Vertrag abzuschließen ist.
6. ) Firma Bauring Wohnungsbaugesellschaft, Arenberg Der Stadtrat faßt daher folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Bauring-Wohnungsbau GmbH, und Co. AG., Arenberg,bei Koblenz, die Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für drei große Wohnblocks im Baugebiet "Alberthöhe", Flur 26, Parzellen 99/4474, 100/4474 und 4475 unter der Voraussetzung zu erteilen, daß Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gern. § 133 BBauG gezahlt werden, worüber ein besonderer zivilrechtlicher Vertrag abzuschließen ist.
7. ) Albert Weber, Montabaur
Der Stadtrat lehnt einstimmig den Antrag des Albert Weber, Montabaur, auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Wölfchesbitz" ab.
:14.8. j '1962 j
15.11.' 1962
13.12,
1962
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