Akte 
Sitzung 02. August 1962
Entstehung
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4.) Firma Elektro und Reklame OHG, Montabaur

Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Firma Elektro- und Reklame OHG, Montabaur, die Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Auf der großen Alberthöhe I" zur Errichtung einer Fabrikationshalle mit Büroräumen zu erteilen, unter der Voraus­setzung, daß Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gern.

§ 133 BBauG gezahlt werden, worüber ein besonderer zivilrecht­licher Vertrag abzuschließen ist.

5.) Eheleute Hüniken, Eigendorf Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Eheleuten Hüniken, z.Zt. wohnhaft in Eigendorf, die Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung j für ein eingeschossiges Wohnhaus im Baugebiet "Alberthöhe",

Flur 24, Parzelle 3829, zu erteilen, unter der Voraussetzung, daß Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gern. § 133 BBauG gezahlt werden, worüber ein besonderer zivilrechtlicher Vertrag abzuschließen ist.

6. ) Firma Bauring Wohnungsbaugesellschaft, Arenberg Der Stadtrat faßt daher folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Bauring-Wohnungsbau GmbH, und Co. AG., Arenberg,bei Koblenz, die Zustimmung zur Bauaus­nahmegenehmigung für drei große Wohnblocks im Baugebiet "Albert­höhe", Flur 26, Parzellen 99/4474, 100/4474 und 4475 unter der Voraussetzung zu erteilen, daß Vorausleistungen auf den Er­schließungsbeitrag gern. § 133 BBauG gezahlt werden, worüber ein besonderer zivilrechtlicher Vertrag abzuschließen ist.

7. ) Albert Weber, Montabaur

Der Stadtrat lehnt einstimmig den Antrag des Albert Weber, Montabaur, auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Wölfchesbitz" ab.

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13.12,

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