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2. ) Der Postangestellte Hans Halfar, Montabaur, beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur 38 Parzelle 50/4510 auf der "Alberthöhe" ein Wohnhaus zu errichten.
Nach dem erstellten und vom Stadtrat genehmigten Bebauungsplan "Alberthöhe" ist auf dem Grundstück ein Wohnhaus vorgesehen. Das vorgesehene Wohnhaus wird in der im Bebauungsplan festgelegten Bauweise errichtet.
Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 3.7.1961 zur Erteilung der Bauausnahmegenehmigung seine Zustimmung gpgeben.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
"Der Stadtrat beschließt, dem Postangestellten Hans Halfar, vorbehaltlich der baupolizeilichen Genehmigung, die Bauausnahmegenehmigung zu erteilen. Die von der Stadt geforderten vertraglichen Bedingungen sind zu erfüllen."
3. ) Gottfried Decker, Montabaur, Biergasse, beantragt die Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Parzelle 109/4438 auf der "Alberthöhe2. Decker ist zur Hälfte Eigentümer der vorgenannten Parzelle. Die zweite Hälfte der Parzelle wurde von der Stadt Montabaur durch Tausch mit einer Parzelle des Hospitalfonds von dem Bruder des Baulustigen, Julius Decker, erworben.
Nach dem erstellten und vom Stadtrat genehmigten Bebauungsplan "Alberthöhe" ist auf dem Gottfried Decker gehörenden Teil der Parzelle ein Doppelhaus vorgesehen. Decker beabsichtigt, den nach der Albert Straße zu liegenden Teil des Doppelhauses zu errichten. Das vorgesehene Haus soll nach der im Bebauungsplan festgelegten Bauweise errichtet werden.
In dem mit Decker abzuschließenden Anliegervertrag müßte jedoch festgelegt werden, daß er sich bei einem späteren Ausbau der Alberthöhe anliegermäßig an die geplante Verlängerung des Steinweges anschließen muß.
Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 25.7.1961 beschlossen, dem Stadtrat die Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung zu empfehlen.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
"Einstimmig beschließt der Stadtrat, Gottfried Decker, Montabaur, vorbehaltlich der baupolizeilichen Genehmigung, die Bauausnahmegenehmigung zu erteilen. Die sonst in derartigen Fällen von der Stadt geforderten vertraglichen Bedingungen sind zu erfüllen."
4. ) Dr. med. Jacob Schmidt stellt den Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung auf der "Alberthöhe . Dr. Schmidt ist Eigentümer der Parzellen 3673, 3674/1, 3674/2 und 3675.
Nach dem erstellten und vom Stadtrat genehmigten Bebauungsplan "Alberthöhe" ist auf den genannten Parzellen ein Wohnhaus vorgesehen. Dr. Schmidt beabsichtigt, die nötigen Versorgungsleitungen in den städt Feldweg? Parzelle 5804 zu verlegen. Dr. Schmidt hat sich in einem'Schreiben vom 10.7.1961 bereit erklärt, bei einer späteren Notwendigkeit die provisorischen Leitungen (Wasserleitung und Kanalisation) auf seine Kosten wieder zu entfernen.
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