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rader einzurichten. Außerdem sollten bei einigen Bänken im Gebäck die Zweige etwas zuruckgeschnitten werden. Die Einfahrt neben dem Hause Tilch am Vorderen Rebstock ist in einem sehr schlechten Zustand. Stadtrat Witte bittet weiter, bei der Bezirksregierung zu beantragen, daß die Verbindungstür zum Schloßgarten an Samstagen und Sonntagen geöffnet bleibt. Außerdem fragt er an, wann der Seminarsportplatz ausgebaut wird.
Bürgermeister Kraulich nimmt die einzelnen Anträge zur Kenntnis und sichert Abhilfe bzw. Überprüfung zu.
Stadtrat Kunkler macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die die Einzäunung des Parkplatzes vor der Kreissparkasse allen Passanten der BahnhofStraße bereitet.
Bürgermeister Kraulich erklärt hierzu, daß er persönlich gegen diese Einzäunung - wie jetzt erstellt - sei, die Stadtverwaltung jedoch nichtl^ej^iLtlich in der Lage ist, den Zustand zu beseitigen.
Stadtrat Förster bittet zu prüfen, ob die verlängerte Gelbachstraße nicht ausgebaut werden kann. Weiter macht er darauf aufmerksam, daß die letzte Straßenlampe in der Gelbachstraße seit längerer Zeit nicht brennt.
Mit diesem Punkt der Tagesordnung ist die öffentliche Sitzung beendet. Es wird eine kurze Pause eingelegt.
Die Vertreter der Presse und ein Bürger der Stadt verlassen den Sitzungssaal.
Nach Wiedereröffnung beschließt der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt und der Beschluß des Stadtrates bekannt gegeben. Sodann wird in nichtöffentlicher Sitzung die Beratung fortgesetzt.
II. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1
Anträge auf Bauausnahmegenehmigung
1.) Das kath. Pfarramt stellt den Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für die Erstellung eines Kindergartens in der Flur 24 Flurstück 3830. Nach dem vom Stadtrat genehmigten Bebauungsplan "Alberthöhe" ist dieses gut möglich und könnte somit, ohne daß die Planung der Stadt beeinträchtigt wird, die Maßnahme zur Durchführung gebracht werden.
Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 3.7.1961 zur Erteilung der Bauausnahmegenehmigung seine Zustimmung gegeben, da der Neubau aufgrund der vorliegenden Zustimmung des Nachbarn errichtet werden
kann.
ar Stadtrat faßt einstimmig folgenden Besehluß:
Der Stadtrat beschließt, dem kath. Pfarramt, vorbehaltlich der aunolizeilichen Genehmigung, die Bauausnahmegenehmigung zu er- eilend Die sonst in derartigen Fällen von der Stadt geforderten erträglichen Bedingungen sind zu erfüllen.
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