Akte 
Sitzung 01. September 1961
Entstehung
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23.11.

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rader einzurichten. Außerdem sollten bei einigen Bänken im Gebäck die Zweige etwas zuruckgeschnitten werden. Die Einfahrt neben dem Hause Tilch am Vorderen Rebstock ist in einem sehr schlechten Zu­stand. Stadtrat Witte bittet weiter, bei der Bezirksregierung zu beantragen, daß die Verbindungstür zum Schloßgarten an Samstagen und Sonntagen geöffnet bleibt. Außerdem fragt er an, wann der Semi­narsportplatz ausgebaut wird.

Bürgermeister Kraulich nimmt die einzelnen Anträge zur Kenntnis und sichert Abhilfe bzw. Überprüfung zu.

Stadtrat Kunkler macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die die Einzäunung des Parkplatzes vor der Kreissparkasse allen Passanten der BahnhofStraße bereitet.

Bürgermeister Kraulich erklärt hierzu, daß er persönlich gegen diese Einzäunung - wie jetzt erstellt - sei, die Stadtverwaltung jedoch nichtl^ej^iLtlich in der Lage ist, den Zustand zu beseitigen.

Stadtrat Förster bittet zu prüfen, ob die verlängerte Gelbachstraße nicht ausgebaut werden kann. Weiter macht er darauf aufmerksam, daß die letzte Straßenlampe in der Gelbachstraße seit längerer Zeit nicht brennt.

Mit diesem Punkt der Tagesordnung ist die öffentliche Sitzung be­endet. Es wird eine kurze Pause eingelegt.

Die Vertreter der Presse und ein Bürger der Stadt verlassen den Sitzungssaal.

Nach Wiedereröffnung beschließt der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte in nicht­öffentlicher Sitzung zu beraten. Die Öffentlichkeit wird wieder her­gestellt und der Beschluß des Stadtrates bekannt gegeben. Sodann wird in nichtöffentlicher Sitzung die Beratung fortgesetzt.

II. Nichtöffentliche Sitzung

Punkt 1

Anträge auf Bauausnahmegenehmigung

1.) Das kath. Pfarramt stellt den Antrag auf Erteilung einer Bau­ausnahmegenehmigung für die Erstellung eines Kindergartens in der Flur 24 Flurstück 3830. Nach dem vom Stadtrat genehmigten Bebauungs­plan "Alberthöhe" ist dieses gut möglich und könnte somit, ohne daß die Planung der Stadt beeinträchtigt wird, die Maßnahme zur Durchführung gebracht werden.

Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 3.7.1961 zur Erteilung der Bauausnahmegenehmigung seine Zustimmung gegeben, da der Neubau aufgrund der vorliegenden Zustimmung des Nachbarn errichtet werden

kann.

ar Stadtrat faßt einstimmig folgenden Besehluß:

Der Stadtrat beschließt, dem kath. Pfarramt, vorbehaltlich der aunolizeilichen Genehmigung, die Bauausnahmegenehmigung zu er- eilend Die sonst in derartigen Fällen von der Stadt geforderten erträglichen Bedingungen sind zu erfüllen.

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